Einen Gebrauchtwagen von privat kaufen
Was sagt das Gesetz zu verdeckten Mängeln?
Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass eine Privatperson ein Auto üblicherweise günstiger zum Kauf anbietet als ein Profi. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit dem Verkäufer direkt zu verhandeln. Dies sind die größten Vorteile, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen.
Allerdings ist der Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Privatverkäufer riskanter: Sie erhalten beispielsweise keine Garantie und der Verkäufer hat die Möglichkeit, die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auszuschließen. Dies ist bei einem privaten Autoverkauf üblich und führt dazu, dass der Verkäufer nicht die Haftung für Mängel am verkauften Fahrzeug übernehmen muss. Im Fall eines Sachmangelausschlusses haftet der Verkäufer lediglich für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel. Eine Garantiezusage besteht, wenn der Verkäufer erkennbar die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft und die Folge Ihres Fehlens eintreten möchte.
Gebrauchtwagenkauf von privat: Die richtigen Fragen stellen
Schreiben Sie vor dem ersten Treffen eine Liste mit allen Fragen auf, die Sie dem Verkäufer stellen möchten. So denken Sie an folgende wichtige Punkte:
- Fragen Sie nach dem Allgemeinzustand und der Ausstattung des Fahrzeugs. Erfragen Sie die Herkunft des Fahrzeugs, den Grund des Verkaufs, nach den Vorbesitzern usw.
- Vereinbaren Sie den Termin am besten tagsüber, damit gute Sichtverhältnisse herrschen und Sie das Auto auf Herz und Nieren prüfen und inspizieren können.
- Nehmen Sie bei Bedarf einen Freund mit, der sich möglichst gut auskennt und Sie unterstützen kann.
- Fragen Sie nach dem Serviceheft und nach sämtlichen Rechnungen von Reparaturen an dem Auto.
- Testen Sie das Auto! Fahren Sie es auf allen Straßentypen, um die Reaktionen beim Beschleunigen, beim Bremsen und bei hoher Geschwindigkeit zu prüfen. Testen Sie Lenkrad und Schalthebel und hören Sie aufmerksam auf den Motor. Gehen Sie dabei strukturiert vor.
Dokumente, die der Verkäufer vorlegen muss
Folgende Dokumente muss Ihnen der Verkäufer vorlegen, wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Gebrauchtwagen
- Die TÜV-Bescheinigung (Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung)
- Wartungsheft des Fahrzeugs
- Die Anleitung des Herstellers
- Abmeldebescheinigung (wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist)
- ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Vom Verkäufer und Käufer unterschriebener Ankaufsvertrag, mit allen zugesicherten Eigenschaften zum Fahrzeug (Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit, Kilometerstand, etc.)
- Falls das Fahrzeug noch über eine Gebrauchtwagengarantie verfügt, den entsprechenden Nachweis vorlegen
Welche Vorteile haben Sie bei Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Profi?
SPOTICAR überprüft jedes Modell genauestens, bevor es zum Kauf angeboten wird. Für Ihren Gebrauchtwagen von SPOTICAR erhalten Sie eine Garantie von bis zu 24 Monaten. Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie von Ihrem Rückgaberecht von bis zu 10 Tagen und max. 1.000 km Gebrauch machen.
SPOTICAR bietet Ihnen ein Netzwerk von zahlreichen Händlern und Verkäufern. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, profitieren Sie von vielen exklusiven Serviceleistungen: Hilfe bei der Finanzierung, Inzahlungnahme Ihres derzeitigen Autos, Pannenhilfe rund um die Uhr und Bereitstellung eines Ersatzwagens im Pannenfall.
Vertrauen Sie uns aus gutem Grund und kaufen Sie Ihren Gebrauchtwagen bei SPOTICAR.