Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen, wissen aber nicht, welche Unterlagen dafür erforderlich sind?
Ob Käufer oder Verkäufer: Wir haben Ihnen eine Liste mit allen notwendigen Dokumenten zusammengestellt. So erledigen Sie die Formalitäten beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens ganz einfach und schnell.
Die erforderlichen Dokumente beim Verkauf und Kauf eines Gebrauchtwagens
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Der erste Teil der Zulassungsbescheinigung, früher auch Kraftfahrzeugschein genannt, ist der „Personalausweis“ eines Autos. Er ist der Nachweis, dass das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, und wird auch beim Finanzamt geführt. Hier wird auch bestimmtes Zubehör eingetragen oder Anbaueile wie z. B. eine Anhängerkupplung. Der nächste HU/AU-Termin muss hier ebenfalls eingetragen sein. Der Verkäufer muss dem Käufer die Zulassungsbescheinigung I aushändigen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung, früher auch Fahrzeugbrief genannt, wird dem Käufer ebenfalls übergeben. Hier muss der rechtmäßige Vorbesitzer namentlich eingetragen sein. Wird der Gebrauchtwagen im Namen einer anderen Person verkauft, benötigt der Verkäufer eine entsprechende Vollmacht.
- Der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen
Im Kaufvertrag sollten alle Details (Marke, Typ, Karosserie, Leistung) rund um das Fahrzeug festgehalten sein. Dazu gehört auch die Dokumentation von Mängeln oder Schäden.
WICHTIG: Bitte gleichen Sie die Angaben im Kaufvertrag mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung ab.
Auch evtl. mitverkaufte Zusatzausstattung und Zubehör sollte im Vertrag genau beschrieben werden. In einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto gehören außerdem folgende Angaben:
- Namen und Adressen der beiden Vertragspartner (und evtl. Bevollmächtigter)
- Personalausweisnummer/Reisepassnummer der beiden Vertragspartner
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kaufpreis
- Datum, Ort und Unterschriften der beiden Vertragspartner
Wenn Sie den Wagen bei einem PEUGEOT Qualitäts-Gebrauchtwagen Partner kaufen (z. B. einem Partner von PEUGEOT Qualitäts-Gebrauchtwagen), sind im Kaufvertrag auch das Lieferdatum, die Finanzierungslösung und die Garantien vermerkt.
- Der HU-Bericht (TÜV) und AU-Prüfnachweis (Abgasuntersuchung)
Auch der Beleg der letzten HU muss bei einem Besitzerwechsel übergeben werden. Werden im TÜV-Bericht Mängel erwähnt, sollte der Käufer die entsprechenden Stellen ggf. noch einmal am Fahrzeug kontrollieren. Der Prüfbericht der letzten Abgasuntersuchung muss nicht zwingend übergeben werden, falls er vorhanden ist, sollte er dem neuen Besitzer jedoch ebenfalls ausgehändigt werden.
- Ggf. COC-Papier (Certification of Conformity)
Dieses Papier bescheinigt, dass das Gebrauchtfahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typengenehmigung entspricht.
- Inspektions-Scheckheft und Werkstattrechnungen
Damit wird die gesamte Historie des Gebrauchtwagens dokumentiert. So kann der Käufer nachvollziehen, welche Wartung- und Verschleißarbeiten in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Es ist beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs nicht zwingend erforderlich, aber ein seriöser Verkäufer sollte diese Dokumente vorliegen haben. Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen bei einem PEUGEOT Qualitäts-Gebrauchtwagen Partner kaufen (z. B. bei einem Partner von PEUGEOT Qualitäts-Gebrauchtwagen), erhalten Sie diese Dokumente automatisch.
- Bedienungsanleitung
Was sind die Wartungsempfehlungen des Herstellers? Welcher Reifendruck wird empfohlen, nach wie vielen Kilometern sollte man einen Ölwechsel machen und wie funktioniert der Bordcomputer? Sie finden die meisten Informationen zu einem Gebrauchtwagen im Internet, aber es ist immer praktisch, die gedruckte Bedienungsanleitung vorliegen zu haben. Falls vorhanden, sollte deshalb auch die Bedienungsanleitung des Gebrauchtwagens den Besitzer wechseln.
- Schlüssel
Keine Dokumente, aber ebenfalls wichtig: Schlüssel und alle Zweitschlüssel sollten ebenfalls beim Kauf ausgehändigt werden.