¹ Unverbindliches 3-Wege-Finanzierungsangebot der PSA Bank Deutschland GmbH, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg, für einen PEUGEOT 2008, 1.2 PureTech 82 Active, Benzin 60 kW (82 PS), 5-Gang-Schaltgetriebe, EZ 06/2019, 12.000 km, mit einem angenommenen Kaufpreis von € 11.990, Anzahlung: 2.790,00€, Gesamtbetrag: 10.007,91€*, Laufzeit: 48 Monate, Laufleistung: 15.000 km p.a., mtl. Rate: 119,00€, Nettodarlehensbetrag: 9.200,00 €, Schlussrate: 4.414,91€, effektiver Jahreszins: 2,99 %, Sollzinssatz p. a., fest 2,95%. Nur bei teilnehmenden PEUGEOT, CITROËN und DS Partnern. Repräsentatives Beispiel nach § 6a PAngV. Widerrufsrecht gem. § 495 BGB. Gültig bis 31.01.2021, Bonität vorausgesetzt. *Summe aus den monatlichen Raten sowie der erhöhten Schlussrate.
² Auf Wunsch ist die 3-Wege-Finanzierung bei vielen PEUGEOT, CITROËN, und DS Partnern auch zusätzlich in Verbindung dem Flex & Free Rückgaberecht der PSA Bank Deutschland GmbH für sofort verfügbare Gebrauchtwagen (bis max. 12 Monate ab Erstzulassung) erhältlich. Zwischen dem 3. und 9. Monat nach Vertragsabschluss besteht dann die Option, das Fahrzeug zurückzugeben und/oder sich ein anderes Fahrzeug auszusuchen. Sie zahlen dann nur die bis zur Ausübung der Option fälligen Raten, eventuelle Beschädigungen oder Mehrkilometer und überdurchschnittlichen Verschleiß. Über alle Details dieser Angebote informiert Sie gerne Ihr PEUGEOT, CITROËN oder DS Partner.
Wichtige Information zu den von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen.
Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen bleiben die OPEL, PEUGEOT, CITROËN & DS Werkstätten gemäß den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes geöffnet, um
Ihnen weiterhin Reparaturen und Wartungsdienste zur Gewährleistung Ihrer Mobilität anzubieten. Unsere Verkaufsräume müssen – gemäß den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes –
in der nächsten Zeit größtenteils geschlossen bleiben.
Sie können Ihren Händler natürlich weiterhin per Telefon oder E-Mail kontaktieren, um sich über einen Gebrauchtwagenkauf oder weitere Services zu informieren.
Die bei den einzelnen Fahrzeugangeboten angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach der zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung gesetzlich vorgeschriebenen Messmethode berechnet.
Die Werte wurden ursprünglich nach dem Prüfverfahren NEFZ ermittelt. Seit dem 1. September 2017 wird europaweit stufenweise das WLTP-Prüfverfahren unter ergänzender Berücksichtigung des RDE-Verfahrens zur Ermittlung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb eingeführt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen fallen diese Werte häufig höher aus als die nach NEFZ gemessenen Werte. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die WLTP-Werte zurückgerechneten nach NEFZ-Standard ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage für die Bemessung von Steuern und ggf. anderen fahrzeugbezogenen Abgaben herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten. Bitte wenden Sie sich an den Anbieter der Fahrzeuge, um die individuellen CO2-Emissionen nach WLTP für Ihr Fahrzeug zu erfahren, die für Ihre Kfz-Steuer herangezogen werden.
Die Angaben für Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein zu Vergleichszwecken der einzelnen Fahrzeugtypen.
WLTP-Rechtstext
Die bei den einzelnen Fahrzeugangeboten angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach der zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung gesetzlich vorgeschriebenen Messmethode berechnet.
Die Werte wurden ursprünglich nach dem Prüfverfahren NEFZ ermittelt. Seit dem 1. September 2017 wird europaweit stufenweise das WLTP-Prüfverfahren unter ergänzender Berücksichtigung des RDE-Verfahrens zur Ermittlung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb eingeführt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen fallen diese Werte häufig höher aus als die nach NEFZ gemessenen Werte. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die WLTP-Werte zurückgerechneten nach NEFZ-Standard ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage für die Bemessung von Steuern und ggf. anderen fahrzeugbezogenen Abgaben herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten. Bitte wenden Sie sich an den Anbieter der Fahrzeuge, um die individuellen CO2-Emissionen nach WLTP für Ihr Fahrzeug zu erfahren, die für Ihre Kfz-Steuer herangezogen werden.
Die Angaben für Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein zu Vergleichszwecken der einzelnen Fahrzeugtypen.